Grundlagenseminar für Einsteiger:innen in die Milchkuhhaltung, die sich im Umgang mit der Milchkuh weiterbilden möchten. Behandelt werden grundlegende Themen rund um die Bedürfnisse eines Wiederkäuers in Bezug auf Haltung und Fütterung sowie Kälber- und Jungviehaufzucht und worauf hier vor allem Bio-Betriebe achten müssen. Die Teilnehmer:innen lernen, was beim Melkvorgang zu beachten ist, um hygienisch einwandfreie und hochqualitative Milch zu erzeugen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von praktischem Wissen gelegt, um die Teilnehmer:innen in der Erkennung, Beurteilung und Behebung von Problemen (zB Eutergesundheit, ...) zu schulen. Am Nachmittag findet eine Exkursion zu einer erfolgreichen Bio-Milchbauernfamilie statt. Die Veranstaltung dient auch dem Erfahrungsaustausch untereinander und der Beantwortung von Fragen.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Jungbäuerinnen und Jungbauern, Neu- und Wiedereinsteiger in die Milchkuhhaltung, Melkpersonal |
Kursbeitrag: |
50,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
100,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Tierhaltung |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für ÖPUL23-BIO, 1 Stunde(n) für QPLUS-LKV Rinder, 2 Stunde(n) für TGD Weiterbildung |
Ort: | Warth (Neunkirchen) |
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Beginn: | 30.01.2025, 08:30 Uhr |
Ende: |
30.01.2025, 16:30 Uhr |
Örtlichkeit: | Bildungszentrum Warth-Aichhof, Aichhof 1, 2831 Warth |
Information: | Johanna Mandl, Tel 05 0259 23302, johanna.mandl@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0087230 |
Trainer:in: | Johanna Mandl Ing. Florian Staudinger |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | LK NÖ 3.3 Milchwirtschaft |
Telefon | 05 0259 23302 |
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johanna.mandl@lk-noe.at |