Ausbildungslehrgang gem. §34 NÖ Tierzuchtverordnung
Im Ausbildungslehrgang werden unter anderem folgende Schwerpunkte gesetzt:
• Rechtsvorschriften und Aufzeichnungspflichten für Eigenbestandsbesamer
• Tiergesundheit und Tierhygiene
• Anatomische und physiologische Grundlagen der Fruchtbarkeit von Sauen und Ebern
• Von der Spermagewinnung bis zur künstlichen Besamung
• Eberauswahl und Zuchtwert
• Fruchtbarkeits- und Besamungsmanagement
• Besamungstechnik und Besamungspraxis
Kursdauer: | 12 Einheiten |
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Zielgruppe: | Zuchtsauenhalterinnen und Zuchtsauenhalter |
Kursbeitrag: |
150,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
350,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Tierhaltung |
Mitzubringen: | Voraussetzung: 24 Stunden vor Lehrgangsbeginn kein Kontakt zu Schweinen |
Anrechnung: | 2 Stunde(n) für TGD Weiterbildung |
Ort: | |
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Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI. | |
Örtlichkeit: | VA-Ort noch offen, |
Information: | Martina Gerner, Tel 05 0259 23211, martina.gerner@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0087602 |
Trainer:in: | Romana Grundböck Mag. Ferdinand Entenfellner DI Martina Gerner |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | LK NÖ 3.2 Nutztierhaltung und Weidewirtschaft |
Telefon | 05 0259 23211 |
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martina.gerner@lk-noe.at |