Die Absenkung der Eiweißgehalte im Futter in der Ferkelaufzucht und Mast tragen nicht nur zur Verringerung von Emissionen aus der Schweinehaltung (Stichwort: Ammoniak und NEC-Richtlinie) bei. Eine an den Bedarf der Tiergruppe angepasste Fütterung ist auch ein Beitrag zu Tiergesundheit und Tierwohl in der Schweinehaltung.
Im Webinar erfahren Sie, was bei der Rationszusammenstellung und bei der praktischen Umsetzung im Stall wichtig ist. Außerdem gehen wir auf folgende Fragen ein:
• Wie weit kann der Eiweißgehalt abgesenkt werden, ohne Leistung zu verlieren?
• Auf welche Aminosäuren und weitere Inhaltsstoffe muss ich in der Rationsgestaltung achten?
• Welche Bedeutung haben Futteruntersuchungen? Welche Untersuchungen machen Sinn?
• Worauf muss ich bei der ÖPUL-Maßnahme „stark stickstoffreduzierte Fütterung“ achten?
Kursdauer: | 3 Einheiten |
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Zielgruppe: | Schweinemästerinnen und Schweinemäster |
Kursbeitrag: |
30,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
70,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Tierhaltung |
Anrechnung: | 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung |