Aus einem gesunden Kalb wird einmal eine leistungsstarke Kuh. Der Weg von der Trächtigkeit über die Geburt bis zur fitten Jungkuh oder dem kernigen Einsteller ist aber mit vielen Fallstricken gepflastert. Herausforderungen wie notwendige Eingriffe (zB Enthornen ), Versorgung in der Gruppenhaltung, wie sie vor allem im Biobetrieb sehr früh gefordert wird, und typische Kälberkrankheiten wie Durchfall oder Lungenentzündungen begleiten jeden Betrieb mit Kälbern. Eine optimale Versorgung direkt nach der Geburt, Kolostrummanagement und Durchfallvorsorge sind Eckpunkte für ein gutes Jugendwachstum der Kälber am Betrieb, wo man immer wieder aktiv ansetzen kann, um den eigenen Betrieb zum Erfolg zu lenken.
Kursdauer: | 4 Einheiten |
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Zielgruppe: | Milchviehbetriebe |
Kursbeitrag: |
20,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
40,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Tierhaltung |
Anrechnung: | 2 Stunde(n) für ÖPUL23-BIO, 1 Stunde(n) für QPLUS-LKV Rinder, 2 Stunde(n) für TGD Weiterbildung |
Ort: | Hofstetten, Pielach |
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Beginn: | 10.01.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
10.01.2025, 13:00 Uhr |
Örtlichkeit: | Gasthaus Strohmaier, Hauptplatz 4, 3202 Hofstetten, Pielach |
Information: | Johanna Mandl, Tel 05 0259 23302, johanna.mandl@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0087275 |
Trainer:in: | Johanna Mandl |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | LK NÖ 3.3 Milchwirtschaft |
Ort: | Heiligenkreuz (Baden) |
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Beginn: | 31.01.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
31.01.2025, 13:00 Uhr |
Örtlichkeit: | Klostergasthof Heiligenkreuz, Markgraf-Leopold Platz 4, 2532 Heiligenkreuz |
Information: | Johanna Mandl, Tel 05 0259 23302, johanna.mandl@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0087276 |
Trainer:in: | Johanna Mandl |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | LK NÖ 3.3 Milchwirtschaft |
Telefon | 05 0259 23302 |
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johanna.mandl@lk-noe.at |