Streuobstwiesen sind charakteristisch für unsere Kulturlandschaft im Mostviertel. Sie wurden von der UNESCO zum immateriellen Naturerbe anerkannt und sind ein Garant für Sorten-und Geschmacksvielfalt, idyllische Landschaftsbilder, hohe Biodiversität und hochwertige Lebensmittel aus der Region.
Den Besucher:innen und Konsument:innen unserer Streuobstbauern, sowie der Buschen-schankbetriebe soll der Wert und die Eigenart des Streuobstbaues in Österreich näher gebracht werden. Das übernehmen in Zukunft die ausgebildeten Streuobstbotschafter:innen. In enger Abstimmung mit den Betrieben der Region entstehen attraktive Vermittlungsangebote.
Kursdauer: | 56 Einheiten |
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Zielgruppe: | Fremdenführer:innen, Naturvermittler:innen, Kräuterpädagog:innen, Baumwärter:innen, Obstliebhaber:innen, Landwirt:innen, Interessierte, |
Kursbeitrag: |
390,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
990,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Natur und Garten |
Ort: | Purgstall (Scheibbs) |
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Beginn: | 28.08.2025, 15:00 Uhr |
Ende: |
18.10.2025, 13:00 Uhr |
Örtlichkeit: | GH Mostlandhof, Schauboden 4, 3251 Purgstall |
Information: | Irene Blasge, Tel 05 0259 26108, irene.blasge@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0090745 |
Trainer:in: | Michael Pfeifer Ing. Andreas Ennser DI Gerlinde Handlechner DI Dr. Martina Schmidthaler Georg Trimmel Mag. Mathias Weis |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
28.08.2025, 15:00 - 19:00 Uhr |
29.08.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
30.08.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
12.09.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
13.09.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
03.10.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
04.10.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
18.10.2025, 09:00 - 13:00 Uhr |
Telefon | 05 0259 26108 |
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irene.blasge@lk-noe.at |