In den letzten 20 Jahren haben in Niederösterreich 1000 Personen den LFI ZLG Kräuterpädagogik abgeschlossen. Immer wieder wird der Wunsch nach einer Auffrischung und einer Vertiefung in Sachen Wildpflanzen geäußert. In 12 Kurstagen sollen neue spannende Inhalte und Themen zu den Wildpflanzen erarbeitet und ganz nebenbei das vorhandene Kräuterpädagogikwissen vertieft, wiederholt und gefestigt werden. Im Mittelpunkt aller Thementage im Lehrgang steht eine differenziertere Auseinandersetzung mit den Wildpflanzen, einerseits von der Nutzung diverser Pflanzenteile, und andererseits von der Art der Anwendung unter dem Aspekt der Pflanzenstoffe und deren Wirkungsweise. Die Erfahrungen der Teilnehmer:innen aus den letzten Jahren als praktizierende Kräuterpädagog:innen werden ebenso bereichernd eingebunden, sowie die Expertise und die ansteckende Begeisterung der Vortragenden.
| Kursdauer: | 96 Einheiten |
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| Zielgruppe: | Kräuterpädagog:innen mit LFI Zertifikat |
| Kursbeitrag: |
590,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
1.250,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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| Fachbereich: | Natur und Garten |