Das durchdachte Drei-Zonen-Modell schafft einen giftfreien Hortus, vor allem für Insekten und Tiere in deinem Garten mit einer starken Verbindung zwischen Menschen, Pflanzen und Tieren.
Ein nach dem Hortusprinzip angelegter Garten beinhaltet eine Fülle an Naturmodulen, vielseitigen Lebensräumen und nachhaltigen Bewirtschaftungsmethoden. Es lassen sich drei Zonen mit differenzierten Aufgaben unterscheiden, die ineinandergreifen, sich ergänzen und einen in sich geschlossenen Kreislauf bilden. Kreativität, Ideenreichtum und Experimentierfreude gestalten einzigartige, lebendige und fröhliche Gärten.
"Pufferzone", Schutzzone zur Umgebung, in unserem Falle, zu den umgebenden, konventionell bewirtschafteten Feldern. Heckensträucher und Bäume in Kombination mit einer den Garten umgebenden Totholzhecke.
"Hot-Spot-Zone", das Kerngebiet der Vielfalt. Viele Naturmodule bieten Lebensraum für Insekten, Vögel, Kleinsäuger, Spinnentiere, Weichtiere und Wirbellose.
"Ertragszone", die Anbaufläche, die in Permakultur bewirtschaftet wird. Vulkanbeet, Schlüssellochbeet, Erdbeerturm, Kräuterspiralen, Komposttoiletten, Terra preta, Mulchwürste…
Vielfalt ist Leben: Sandarium, stehendes Totholz, Käferkeller, Steinpyramiden, Eidechsenburg, Totholzhecken, Sumpfbeete, Moosgarten, Mini- und andere Teiche Igelburg und kleine Plätze um das Leben zu feiern.
Genaue Anleitungen, Bilder aus der gelebten Praxis, Onlinematerial und eine fundierte Bücherliste gibt es auch.
8 Stunden, die deinen Garten und deinen Blick auf die Natur verändern werden.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Landwirt:innen und Gartenbesitzer:innen |
Kursbeitrag: |
45,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
110,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Natur und Garten |
Ort: | |
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Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI. | |
Örtlichkeit: | VA-Ort noch offen, |
Information: | Irene Blasge, Tel 05 0259 26108, irene.blasge@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0090490 |
Trainer:in: | Ruth Devime |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Telefon | 05 0259 26108 |
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irene.blasge@lk-noe.at |