Ethnobotanisches Wissen, fundierte Kenntnisse der heimischen, nicht kultivierten Nahrungs- und Heilpflanzen sowie ihrer Biologie und ihrer Verwendung, verbunden mit der Fähigkeit, dieses Wissen anschaulich weiterzugeben ist eine Voraussetzung, Menschen die Natur verständlich zu machen. In diesem Sinne verstehen die Kräuterpädag:innen ihre Aufgabe und werden dazu beitragen, dass nachhaltig die Bereitschaft zum Sehen, Verstehen und Handeln für die Natur geweckt wird. Kräuterpädag:innen sind moderne Frauen und Männer, die das traditionelle ethnobotanische Wissen mit dem Kenntnisstand der heutigen Zeit verbinden. Sie bemühen sich um den Erhalt der Artenvielfalt und die Vermittlung von botanisch-fachlichem Kräuterwissen, um unsere Lebensgrundlage Natur nicht zu zerstören.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass dieser Lehrgang nicht befähigt, ohne weitere Erlaubnis und Zulassung mit Heilpflanzen zu handeln oder zu behandeln!
Kursdauer: | 156 Einheiten |
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Zielgruppe: | Landwirt:innen mit UaB, Seminarbäuerinnen, SaB, DV, Natur- und Landschaftsvermittler:innen, Gesundheitsbegleiter:innen, Gärtner:innen |
Kursbeitrag: |
990,00 € pro Person gefördert
2.450,00 € pro Person ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Natur und Garten |
Anrechnung: | 3 Stunde(n) für ÖPUL23-UBB oder BIO-BIODIVERSITÄT, 8 Stunde(n) für Schule am Bauernhof |
Ort: | |
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Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI. | |
Örtlichkeit: | VA-Ort noch offen, |
Information: | Irene Blasge, Tel 05 0259 26108, irene.blasge@lk-noe.at, LK NÖ |
Kursnummer: | 3-0004146 |
Trainer:in: | Petra Paszkiewicz Ing. Georg Schramayr Michael Pfeifer Petra Regner-Haindl Claudia Gobec Alexandra Bichler Dr. Wolfgang Stock Martina Grabner |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Telefon | 05 0259 26108 |
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irene.blasge@lk-noe.at | |
LK NÖ |