Sie denken an eine Umstellung auf biologischen Weinbau oder möchten Ihre Weingärten verstärkt nach ökologischen Kriterien bewirtschaften?
Dieser Lehrgang vermittelt das grundlegende Wissen rund um den Bio-Weinbau und unterstützt Sie so bei der Umstellung von konventioneller auf biologische(re) Wirtschaftsweise.
Sie erlernen eine nachhaltige Bewirtschaftungsweise, erhalten Einblick in das Wissen renommierter in- und ausländischer ReferentInnen und lernen namhafte Bio-Weingüter kennen.
Der Lehrgang ist praxisorientiert aufgebaut, gibt fachlichen Input sowie Einblick in die Arbeit von Bio-WinzerInnen, die ihre Philosophie leben.
Die Ausbildung dauert 15 Tage und wird in Blöcken zu 1 oder 2 Tagen, verteilt über das Weinjahr, abgehalten.
Inhalte: Persönlichkeitsbildung, allgemeine Einführung mit Grundlagen der biologischen Bewirtschaftung im Weinbau, Bodenkunde und Ernährung der Rebe, Kulturtechnik, ökologischer Pflanzenschutz, Kellerwirtschaft, Marketing, Projektarbeit, Abschlusspräsentation
Der nächste Lehrgang wird im April 2025 starten.
Kursdauer: | 120 Einheiten |
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Zielgruppe: | WinzerInnen und MitarbeiterInnen in einem Weinbaubetrieb |
Kursbeitrag: |
Teilnahmebeitrag gefördert
Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Pflanzenbau |
Mitzubringen: | Voraussetzungen:1. Mindestalter: vollendetes 18. Lebensjahr; 2. Betriebsführer:in eines Weinbaubetriebes oder es wird einer der folgenden Punkte erfüllt: Fachschulabschluss Wein-/Obstbau, Weinbau-Facharbeiter:in, Abschluss HBLA für Wein-/Obstbau, mind. 2 Jahre Berufserfahrung in Weinbaubetrieben bzw. Kellereien |