Biodiversität ist in aller Munde. Daher spielt diese Thema auch im neuen ÖPUL-Programm 2023 eine große Rolle. Alle teilnehmenden Betriebe der Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" und "Biologische Wirtschaftsweise" müssen im neuen Programm eine verpflichtende Weiterbildung von 3 h zum Thema Biodiversität absolvieren.
Inhalt:
Theorie:
Nutzen und Bedeutung von Biodiversität, Biodiversität und Grünlandwirtschaft – Zielkonflikte, Lösungsansätze, Ziele und erwünschte Wirkungen der Grünland Biodiv-Flächen im ÖPUL 2023, Regulierungsmöglichkeiten von problematischen Pflanzen (z.B. Giftpflanzen)
Grünlandbegehung:
Besichtigung von DIV-Flächen im Grünland, Pflanzenbestand beurteilen, Pflanzen bestimmen
Kursdauer: | 3 Einheiten |
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Zielgruppe: | Teilnehmer:innen an dem ÖPUL-Maßnahmen UBB und Bio und interessierte Personen |
Kursbeitrag: |
20,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
50,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Pflanzenbau |
Mitzubringen: | Wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk |
Anrechnung: | 3 Stunde(n) für ÖPUL23-UBB oder BIO-BIODIVERSITÄT |
Ort: | Warth (Neunkirchen) |
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Beginn: | 26.05.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
26.05.2025, 12:00 Uhr |
Örtlichkeit: | Molfritzerstraße 17, 2831 Warth |
Information: | Isabella Steindl, isabella.steindl@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0088855 |
Trainer:in: | DI Martina Löffler |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Ort: | Warth (Neunkirchen) |
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Beginn: | 02.06.2025, 13:30 Uhr |
Ende: |
02.06.2025, 16:30 Uhr |
Örtlichkeit: | Molfritzerstraße 17, 2831 Warth |
Information: | Isabella Steindl, isabella.steindl@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0088856 |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
isabella.steindl@lk-noe.at |