Tierschutz im Milchviehstall - Kontrollen, Vorschriften und Praxis

Es werden zentrale Aspekte des Tierschutzes in der Milchviehhaltung praxisnah und verständlich vermittelt. Aufbauend auf den rechtlichen Grundlagen des Tierschutzgesetzes und der Tierhalteverordnung erhalten die Teilnehmer einen Einblick in typische Kontrollschwerpunkte und häufige Problemfelder.
Thematische Schwerpunkte:
• Arzneimittelanwendung: korrekte Handhabung, Dokumentation und Risiken bei Verstößen
• Kälberhaltung: Anforderungen an Fütterung, Unterbringung und Gesundheitsvorsorge
• Haltungsanforderungen in der Laufstall- und Anbindehaltung, bei Kranken– und Abkalbeboxen
• Kontrollpunkte am Tier: Ernährungszustand, Lahmheiten und weitere tierschutzrelevanten Kriterien
Kursdauer: 3 Einheiten
Zielgruppe: Milchviehhalter:innen
Kursbeitrag:
Bildungsförderung LE 23-27

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich. 
     
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote  wird im Online-Kursangebot hingewiesen. 
     
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter: Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich 
     
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:

  • Bewusstseinsbildung
    In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder“ werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit sowie speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch die Seminarbäuerinnen und Schule am Bauernhof gemeinsam mit dem LFI und der LK NÖ.
    Erlebnis Bauernhof - Erlebtes ist Erlerntes, das bleibt! - Erlebnisbauernhof-noe 
     
  • Fort- und Weiterbildung
    Einzelne Weiterbildungen für die Zielgruppe der Vortragenden und Pädagoginnen können aus der Maßnahme unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden?

Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Tierhaltung
Anrechnung: 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

2 verfügbare Termine

Ort: Amstetten
Beginn: 03.02.2026, 09:00 Uhr
Ende: 03.02.2026, 12:00 Uhr
Örtlichkeit: BBK Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 18, 3300 Amstetten
Information: Johannes Mayer,
Tel 05 0259 40131,
hannes.mayer@lk-noe.at
Kursnummer: 3-0093417
Trainer:in: Mag. Simone Hambauer
Veranstalter: LFI Niederösterreich
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Ort: Frankenreith
Beginn: 18.02.2026, 09:00 Uhr
Ende: 18.02.2026, 12:00 Uhr
Örtlichkeit: Gasthaus Schrammel, Frankenreith 10, 3913 Frankenreith
Information: Erich Praher,
Tel 05 0259 42131,
erich.praher@zwettl.lk-noe.at
Kursnummer: 3-0093419
Trainer:in: Mag. Simone Hambauer
Veranstalter: LFI Niederösterreich
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ANSPRECHPERSONEN

Erich Praher
Telefon 05 0259 42131
E-Mail erich.praher@zwettl.lk-noe.at
Johannes Mayer
Telefon 05 0259 40131
E-Mail hannes.mayer@lk-noe.at