Ein gesundes Kalb pro Kuh und Jahr gilt als Ziel für die Wirtschaftlichkeit im Betriebszweig Mutterkuhhaltung. Optimales Gesundheitsmanagement und kontinuierliche Tierbeobachtung sind hier wesentliche Erfolgsfaktoren. Um Rindersignale richtig deuten zu können braucht es Information und Übung. Den Tierbeurteilungsblick schärfen, Normalwerte für Rinder einprägen sowie das frühzeitige Erkennen von Krankheitsanzeichen sind Fokusthemen an diesem Kurstag - denn umso früher Sie Probleme erkennen, desto einfacher können diese korrigiert werden. Die Themen: Ansprüche von Kälbern nach der Geburt sowie Versorgungsempfehlungen und Wissenswertes zur Kälbergesundheit runden den Theorieteil ab. Am Nachmittag werden die entsprechenden Maßnahmen in einer Stalleinheit praxisnah veranschaulicht und geübt.
Kursdauer: | 7,5 Einheiten |
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Zielgruppe: | Mutterkuhhalter:innen |
Kursbeitrag: |
45,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
125,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Tierhaltung, Biologische Wirtschaftsweise |
Mitzubringen: | Saubere, warme Arbeitskleidung und saubere Gummistiefel |
Ort: | Hainfeld (Lilienfeld) |
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Beginn: | 27.02.2026, 09:00 Uhr |
Ende: |
27.02.2026, 16:30 Uhr |
Örtlichkeit: | Landgasthaus zum Schüller, Wiener Straße 75, 3170 Hainfeld |
Information: | Emanuel Huber, Tel +43 5 0259 23208 , emanuel.huber@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0093063 |
Trainer:in: | Dr. Elisabeth Stöger |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | NÖ Landes-Landwirtschaftskammer 3.2 Nutztierhaltung und Weidewirtschaft |
Telefon | +43 5 0259 23208 |
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emanuel.huber@lk-noe.at |