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Praktikeraustausch "Tierwohlställe in der Schweinemast" - Teil 2

Eine Veranstaltung für Mitglieder der Arbeitsgruppe Schweinemast.

Mit dem Praktikeraustausch möchten wir Betrieben, die schon einige Zeit mit alternativen Stallsystemen („Tierwohlställe“) arbeiten, die Möglichkeit des Austauschs mit anderen Praktikern bieten. An das erste Treffen im Jänner möchten wir mit einem Praxisnachmittag anschließen. Vielen Dank an Familie Halbartschlager, dass dies möglich ist!

Der Nachmittag wird mit einem Stallrundgang starten. Während und nach dem Rundgang gibt es die Möglichkeit, Herausforderungen und Lösungen rund um die tägliche Arbeit im Stall zu diskutieren. Familie Halbartschlager vermarktet die Schweine über das Modul „Mehr Tierwohl – gut“ (= TW60) im AMA-Gütesiegel und hält nicht kupierte Ferkel und Mastschweine.

Die Veranstaltung ist für Sie kostenlos.

Themen:

- Besichtigung des Betriebs:

  • umgebauter konventioneller Maststall, welcher um einen Auslauf erweitert wurde
  • neu errichteter Tierwohlstall
  • Vermarktung – AMA Gütesiegel Note „gut/TW 60“
  • Haltung unkupierter Tiere

- Welche Herausforderungen gibt es bei der täglichen Arbeit im Stall?

- Wie geht es euch an Hitzetagen, wie schafft ihr es die Liegebereiche sauber zu halten?

- Wie geht es euch mit Schwanzbeißen bzw. Kannibalismus?

Kursdauer: 3 Einheiten
Zielgruppe: SchweinehalterInnen
Kursbeitrag: Teilnehmerbeitrag kostenlos
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters

Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.

Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.

Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.

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Fachbereich: Tierhaltung

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