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Zertifikatslehrgang Klauenpflege - Grundlehrgang

Der Zertifikatslehrgang "Klauenpflege Grundlehrgang" soll die TeilnehmerInnen dazu befähigen, die funktionelle Klauenpflege fachlich fundiert und gemäß neuester Erkenntnisse auf ihrem eigenen Betrieb durchzuführen.

Klauengesundheit trägt entscheidend zum Wohlbefinden des Rindes und damit auch zu nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg in der Rinderhaltung bei. Denn nur ein Tier, das sich wohlfühlt, bringt auch eine entsprechende Leistung.

Ziel der Funktionellen Klauenpflege ist die Kontrolle und Erhaltung der Klauengesundheit, die Erhaltung der natürlichen Form der Klauen und die Erhaltung ausgewogener Belastungsverhältnisse. Regelmäßige Kontrolle der Klauengesundheit ermöglicht die Früherkennung von Klauenerkrankungen und deren frühzeitige Behandlung. Die Erhaltung der Klauengesundheit ist aus Gründen des Tierschutzes, aber auch aus wirtschaftlichem Interesse anzustreben („Kuh-Komfort“ = Wohlbefinden).

Neben den theoretischen Inhalten wird in diesem Lehrgang vor allem auf das praktische Erlernen der fachgerechten, funktionellen Klauenpflege und die Dokumentation sowie auf den sicheren Umgang mit Klauenpflegewerkzeugen und den unterschiedlichen Klauenpflegeständen Wert gelegt. Der Praxisunterricht erfolgt in Kleingruppen unter Anleitung von geprüften Klauenpflege-Instrukteur:innen.

Kursdauer: 136 Einheiten
Zielgruppe: LandwirtInnen, TierhalterInnen von Klauentieren
Kursbeitrag: 945,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
4.300,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Tierhaltung
Anrechnung: 4 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

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