In den 12 Tagen sollen spannende Inhalte und Themen, wie Wasserpflanzen, Giftpflanzen, Neophyten uvm., erarbeitet und ganz nebenbei das vorhandene Kräuterpädagogikwissen vertieft, wiederholt und gefestigt werden. Eine differenziertere Auseinandersetzung mit den Wildpflanzen, von der Nutzung bis zu Anwendung, wird unter dem Aspekt der Pflanzenstoffe und deren Wirkungsweise forciert und es erwarten die Teilnehmer:innen spannende Resultate. Die Erfahrungen der Teilnehmer:innen aus den letzten Jahren als praktizierende Kräuterpädagog:innen werden ebenso bereichernd eingebunden, wie die Expertise und die ansteckende Begeisterung der Vortragenden. Die Kursteilnehmer:innen entwickeln zu jedem Kurstag eine Pflanzenanwendung und es wird gemeinsam analysiert und bewertet.
| Kursdauer: | 96 Einheiten |
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| Zielgruppe: | Kräuterpädagog:innen mit LFI Zertifikat |
| Kursbeitrag: |
650,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
1.450,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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| Fachbereich: | Natur und Garten |
| Ort: | St. Pölten (Sankt Pölten) |
|---|---|
| Beginn: | 18.03.2026, 09:00 Uhr |
| Ende: |
12.10.2026, 17:00 Uhr |
| Örtlichkeit: | Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten |
| Information: | Irene Blasge, Tel 05 0259 26108, irene.blasge@lk-noe.at |
| Kursnummer: | 3-0094797 |
| Trainer:in: | Petra Paszkiewicz Ing. Georg Schramayr Michael Pfeifer Petra Regner-Haindl Claudia Gobec Martina Grabner |
| Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
| 11.03.2026, 18:00 - 19:00 Uhr |
| 18.03.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| 19.03.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| 22.04.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| 23.04.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| 13.05.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| 27.05.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| 17.06.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| 18.06.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| 08.07.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| 08.09.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| 09.09.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| 12.10.2026, 09:00 - 17:00 Uhr |
| Telefon | 05 0259 26108 |
|---|---|
| irene.blasge@lk-noe.at |