Änderung Örtlichkeit: LFS Krems, Weinbauschule, Wiener Straße 101, Muskatellersaal, Weinkompetenzzentrum Krems
Alle Besitzer:innen eines Pflanzenschutz-Sachkundeausweises müssen zur Verlängerung des Ausweises fünf Stunden an in NÖ anerkannter Weiterbildung absolvieren. Mit diesem Kurs können Sie Ihre gesamte Weiterbildungsverpflichtung auf einmal erfüllen.
Seminare im Ausmaß von jeweils fünf Unterrichtseinheiten, welche der Region, der angebauten Kultur bzw. der Bewirtschaftungsform angepasst sind.
Module im Ausmaß von je 1 UE:
Modul: Pflanzenschutz und Bienenschutz
Modul: Düsentechnik inkl. Abdriftminderung in Raumkulturen
Modul: Transport, Lagerung
Spezialmodule: Biologischer Pflanzenschutz im Weinbau (2 Std.)
Kursdauer: | 5 Einheiten |
---|---|
Zielgruppe: | Pflanzenschutz-Sachkundeausweisinhaber:innen, welche eine Weiterbildung zur Verlängerung ihres Ausweises benötigen. |
Kursbeitrag: |
30,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
100,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
|
Fachbereich: | Pflanzenbau |
Mitzubringen: | Pflanzenschutz-Sachkundeausweis unbedingt mitnehmen! |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |
Ort: | Krems an der Donau |
---|---|
Beginn: | 30.04.2025, 08:00 Uhr |
Ende: |
30.04.2025, 13:00 Uhr |
Örtlichkeit: | Land Niederösterreich, Wienerstraße 101, 3500 Krems an der Donau |
Kursnummer: | 3-0089937 |
Trainer:in: | Christian Eitler Florian Draxler-Todt DI Konrad Hackl |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | BBK Krems LK NÖ LK NÖ 2.6 Pflanzenschutz |