Sie erwerben einen umfassenden Einblick in die vielfältige Materie der Direktvermarktung. Praxisnah wird Ihnen das notwendige Rüstzeug für die Optimierung bzw. den Aufbau des Betriebszweiges Direktvermarktung vermittelt. Am Ende halten Sie ein detailliertes Betriebs- und Marketingkonzept in Händen, welches die Grundlage für weitere Entscheidungen darstellt und auch für Förderzwecke verwendet werden kann. Kursinhalte: Persönlichkeitsbildung, Zeit- und Arbeitsmanagement, Unternehmensführung, Betriebskonzept, Betriebswirtschaft, Marketing, Werbung, Verkauf, Öffentlichkeitsarbeit, Marketingkonzept, rechtliche Rahmenbedingungen, Lebensmittelhygiene, Allergenmanagement, Lebensmittelkennzeichnung, Qualitätssicherung und Sensorik, Exkursion, Abschlusspräsentation.
Die Kurse sind zumeist in 2-Tagesblöcken organisiert (Wochentage, 9 bis 17 Uhr), die im Abstand von ca. 2 Wochen stattfinden. Kursort ist in der Regel die LK NÖ. Ein Teil der Kurse findet online via Zoom-Meeting statt - Sie können dann bequem von zu Hause aus teilnehmen und müssen keine langen Fahrzeiten auf sich nehmen.
Der nächste Lehrgang ist ab Herbst 2025 geplant.
Kursdauer: | 136 Einheiten |
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Zielgruppe: | Praktizierende Direktvermarketr:innen und an einem Einstieg in die Direktvermarktung interessierte Bäuer:innen |
Kursbeitrag: |
960,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
3.207,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert 940,00 € TNB gefördert f. Gutes v. Bauernhof Betriebe Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Direktvermarktung |
Mitzubringen: | NeueinsteigerInnen wird vor Teilnahme am Lehrgang der Besuch eines Einsteigerseminars oder eine Einstiegsberatung empfohlen. |
Ort: | |
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Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI. | |
Örtlichkeit: | VA-Ort noch offen, |
Information: | Christine Haghofer, Tel 05 0259 26107, christine.haghofer@lk-noe.at, Eine schriftliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich |
Kursnummer: | 3-0082328 |
Trainer:in: | Annemarie Mayer Mag. Michael Maschl DI Josef Stangl Ing. Thomas Kern Alexandra Bichler Mag. Eva Lechner DI Stefanie Wagner Ing. Michael Hell DI Christine Haghofer Markus Böhm Mag. Theres Gruber Roswitha Zach Mag. Ing. Manfred Schauer Rainer Neuwirth Roman Schmidt DI Martin Rogenhofer |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Telefon | 05 0259 26107 |
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christine.haghofer@lk-noe.at | |
Eine schriftliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich |