Die Informationsveranstaltung verschafft Ihnen einen Überblick über die aktuellen Tierschutzregelungen in der Schweinehaltung und bestehende Übergangsfristen. Anhand von Bildmaterial erfahren Sie, wie die Anforderungen von Tierschutzgesetz und 1. Tierhaltungsverordnung in der Praxis umgesetzt werden können. Damit können Sie diese Anforderungen an Ihrem Betrieb selbständig überprüfen.
• Gesetzliche Bestimmungen (Tierschutzgesetz und 1. Tierhaltungsverordnung)
• Übergangsfristen für Zuchtsauen, Ferkel, Mastschweine und Zuchtläufer
• Eingriffe bei Schweinen (Kastration, Kupieren, Zähne schleifen)
• Beschäftigungsmaterial, Aktionsplan Kupieren
• Was muss ich aufschreiben? Dokumentationsverpflichtungen
• Umgang mit kranken Tieren, Nottötung
• Ablauf amtstierärztliche Kontrollen
| Kursdauer: | 3 Einheiten |
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| Zielgruppe: | Schweinehalter:innen |
| Kursbeitrag: |
25,00 € Teilnahmebeitrag pro Betrieb gefördert
100,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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| Fachbereich: | Tierhaltung |
| Anrechnung: | 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung |
| Ort: | Online Seminarraum |
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| Beginn: | 26.11.2026, 13:00 Uhr |
| Ende: |
26.11.2026, 16:00 Uhr |
| Örtlichkeit: | zu Hause am PC, Online Seminarraum |
| Information: | Martina Gerner, Tel 05 0259 23211, martina.gerner@lk-noe.at |
| Kursnummer: | 3-0097159 |
| Trainer:in: | Johannes Spangel Mag. Thorben Rahlves DI Martina Gerner |
| Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
| Mitveranstalter: | NÖ Landes-Landwirtschaftskammer 3.2 Nutztierhaltung und Weidewirtschaft |
| Telefon | 05 0259 23211 |
|---|---|
| martina.gerner@lk-noe.at |