Die Bio-Rinderhaltung zwischen Klima und Komfort ist ein wichtiger Balanceakt, bei dem sowohl die natürlichen Umweltbedingungen als auch das Wohlbefinden der Tiere berücksichtigt werden. Bio-Rinder sollen möglichst artgerecht gehalten werden, was bedeutet, dass sie Zugang zu Weideflächen und natürlichen Schattenquellen haben. Das fördert das Tierwohl und unterstützt die Klimaanpassung. Die Stallarchitektur sollte so gestaltet sein, dass sie den Tieren Schutz vor extremen Wetterbedingungen bietet, ohne sie zu sehr einzusperren. Natürliche Belüftung, Schatten und ausreichend Bewegungsraum sind essenziell. Ziel ist es, eine nachhaltige, tiergerechte Haltung zu gewährleisten, die sowohl das Klima schützt als auch den Tieren ein gutes Leben ermöglicht.
| Kursdauer: | 2 Einheiten |
|---|---|
| Zielgruppe: | Bio-Rinderhalter:innen |
| Kursbeitrag: |
20,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
55,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert 15,00 € Teilnahmebeitrag BIO AUSTRIA Mitglied Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
|
| Fachbereich: | Tierhaltung, Biologische Wirtschaftsweise |
| Ort: | Online Seminarraum |
|---|---|
| Beginn: | 23.02.2027, 19:00 Uhr |
| Ende: |
23.02.2027, 21:00 Uhr |
| Örtlichkeit: | zu Hause am PC, Online Seminarraum |
| Information: | Nicholas Fürschuss, Tel 0676/842214344, nicholas.fuerschuss@bio-austria.at |
| Kursnummer: | 3-0097441 |
| Trainer:in: | Ing.in Irene Mösenbacher-Molterer |
| Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
| Mitveranstalter: | BIO AUSTRIA NÖ und Wien |
| Telefon | 0676/842214344 |
|---|---|
| nicholas.fuerschuss@bio-austria.at |