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Pferdeheu - Qualität und Produktion

©  Egger

Die Produktion von Pferdeheu ist keineswegs einfach, sondern eine große Herausforderung, um ideale Nährstoffgehalte zu erreichen und Verpilzung zu verhindern. Eine bestmögliche Heuqualität - optimale Nährstoffgehalte, Staubfreiheit, Vermeidung von Verpilzung - ist zudem Voraussetzung für die Gesunderhaltung von Pferden. Pferde verfügen über ein äußerst sensibles und komplexes Atemwegssystem, welches durch schlechte Futterqualiät dauerhaft geschädigt wird. Dadurch wird die Tiergesundheit beeinträchtigt. Ein zu hoher Grad an Verpilzung und Keimbelastung kann zu chronischen Atemwegserkrankungen bei Pferden führen.

Die Qualität eines Futtermittels ergibt sich einerseits aus den Gehalten an Nährstoffen, Mineralstoffen und Vitaminen und andererseits durch die mikrobiologische Belastung (Bakterien, Pilze und Hefen), also die Futterhygiene. Bestimmt wird die Heuqualität durch Pflanzenbestand, Düngung, Erntetechnik, Erntezeitpunkt und Trocknung.

Unser LK-Futterexperte und Leiter des Futtermittellabors Rosenau DI Gerald Stögmüller gibt Ihnen wertvolle Informationen und Empfehlungen:

• Pflanzenbestand, Düngung, Erntezeitpunkt, Erntetechnik, Trocknung

• Exkurs Heulage & Silage

• Pferdeheuprojekt 2023

• anonyme Interpretation von Laborbefunden (falls Teilnehmer ihre Befunde zur Verfügung stellen)

Kursdauer: 3 Einheiten
Kursbeitrag: 20,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
40,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Tierhaltung

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