Was sind Hausmittel, welche Pflanzen(teile) können verwendet werden und was ist Arzneibuchqualität? Der Einsatz pflanzlicher Hausmittel und Kräuter fördert die Tiergesundheit, hilft somit bei der Vorbeugung von Gesundheitsproblemen und unterstützt die Heilung bei Erkrankungen. Die Verwendung von Kräutern und Pflanzenteilen, die Wirkung dieser, deren Zubereitung und der Einsatz in der Wiederkäuerhaltung sind Inhalte dieses Seminars. Ein wesentlicher Punkt dieser Veranstaltung ist auch die Information über den rechtlichen Einsatz von Pflanzen in der Tierhaltung und wo die Grenzen der Pflanzenheilkunde liegen.
Kursdauer: | 7,5 Einheiten |
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Zielgruppe: | Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter:innen |
Kursbeitrag: |
45,00 € Teilnahmebeitrag pro Person gefördert
125,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Tierhaltung, Biologische Wirtschaftsweise |
Ort: | Zwettl-Niederösterreich (Zwettl) |
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Beginn: | 25.02.2026, 09:00 Uhr |
Ende: |
25.02.2026, 16:30 Uhr |
Örtlichkeit: | Bergwirt Schrammel, Moidrams 1, 3910 Zwettl-Niederösterreich |
Information: | Emanuel Huber, Tel +43 5 0259 23208 , emanuel.huber@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0093048 |
Trainer:in: | Dr. Elisabeth Stöger |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | NÖ Landes-Landwirtschaftskammer 3.2 Nutztierhaltung und Weidewirtschaft |
Telefon | +43 5 0259 23208 |
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emanuel.huber@lk-noe.at |