Heilpflanzen und Hausmittel für Wiederkäuer - Grundlagen

Was sind Hausmittel, welche Pflanzen(teile) können verwendet werden und was ist Arzneibuchqualität? Der Einsatz pflanzlicher Hausmittel und Kräuter fördert die Tiergesundheit, hilft somit bei der Vorbeugung von Gesundheitsproblemen und unterstützt die Heilung bei Erkrankungen. Die Verwendung von Kräutern und Pflanzenteilen, die Wirkung dieser, deren Zubereitung und der Einsatz in der Wiederkäuerhaltung sind Inhalte dieses Seminars. Ein wesentlicher Punkt dieser Veranstaltung ist auch die Information über den rechtlichen Einsatz von Pflanzen in der Tierhaltung und wo die Grenzen der Pflanzenheilkunde liegen.

Kursdauer: 7,5 Einheiten
Zielgruppe: Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter:innen
Kursbeitrag: 45,00 € Teilnahmebeitrag pro Person gefördert
125,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 23-27

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich. 
     
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote  wird im Online-Kursangebot hingewiesen. 
     
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter: Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich 
     
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:

  • Bewusstseinsbildung
    In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder“ werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit sowie speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch die Seminarbäuerinnen und Schule am Bauernhof gemeinsam mit dem LFI und der LK NÖ.
    Erlebnis Bauernhof - Erlebtes ist Erlerntes, das bleibt! - Erlebnisbauernhof-noe 
     
  • Fort- und Weiterbildung
    Einzelne Weiterbildungen für die Zielgruppe der Vortragenden und Pädagoginnen können aus der Maßnahme unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden?

Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Tierhaltung, Biologische Wirtschaftsweise
Anrechnung: 1 Stunde(n) für QPLUS-LKV Rinder, 2 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

1 verfügbarer Termin

Ort: Zwettl-Niederösterreich (Zwettl)
Beginn: 25.02.2026, 09:00 Uhr
Ende: 25.02.2026, 16:30 Uhr
Örtlichkeit: Bergwirt Schrammel, Moidrams 1, 3910 Zwettl-Niederösterreich
Information: Emanuel Huber,
Tel +43 5 0259 23208 ,
emanuel.huber@lk-noe.at
Kursnummer: 3-0093048
Trainer:in: Dr. Elisabeth Stöger
Veranstalter: LFI Niederösterreich
Mitveranstalter: NÖ Landes-Landwirtschaftskammer 3.2 Nutztierhaltung und Weidewirtschaft
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ANSPRECHPERSON

Emanuel Huber
Telefon +43 5 0259 23208
E-Mail emanuel.huber@lk-noe.at