Im 136-stündigen Lehrgang erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die vielfältige Materie der Direktvermarktung. Praxisnah wird Ihnen das notwendige Rüstzeug für die Optimierung oder den Aufbau des Betriebszweiges Direktvermarktung vermittelt. Am Ende haben Sie ein detailliertes Betriebs- und Marketingkonzept erstellt, das als Grundlage für weitere Entscheidungen und für Förderzwecke verwendet werden kann.
Kursinhalte: Persönlichkeitsbildung, Zeit- und Arbeitsmanagement, Unternehmensführung, Betriebskonzept, Betriebswirtschaft, Marketing, Werbung, Verkauf, Öffentlichkeitsarbeit, Marketingkonzept, Recht, Lebensmittelhygiene, Allergene, Lebensmittelkennzeichnung, Qualitätssicherung und Sensorik, Exkursion, Abschlusspräsentation.
Die Kurse finden zumeist in 2-Tagesblöcken (Wochentage, 9 bis 17 Uhr) im Abstand von ca. 2 Wochen statt.
| Kursdauer: | 136 Einheiten |
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| Zielgruppe: | Praktizierende Direktvermarkter:innen, Neueinsteiger:innen in die Direktvermarktung |
| Kursbeitrag: |
1.150,00 € Teilnahmebeitrag gefördert inkl. Betriebskonzept im Wert von 300 Euro
4.600,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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| Fachbereich: | Direktvermarktung |
| Mitzubringen: | Neueinsteigern wird vor Besuch des Lehrgangs eine Einstiegsberatung oder ein Einsteigerkurs zum Thema „Direktvermarktung“ empfohlen |