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Webinar: Schweinemast erfolgreich umsetzen - Noch weiter runter mit den Eiweißgehalten im Futter?

Die Absenkung der Eiweißgehalte im Futter in der Ferkelaufzucht und Mast tragen nicht nur zur Verringerung von Emissionen aus der Schweinehaltung (Stichwort: Ammoniak und NEC-Richtlinie) bei. Eine an den Bedarf der Tiergruppe angepasste Fütterung ist auch ein Beitrag zu Tiergesundheit und Tierwohl in der Schweinehaltung.
Im Webinar erfahren Sie, was bei der Rationszusammenstellung und bei der praktischen Umsetzung im Stall wichtig ist. Außerdem gehen wir auf folgende Fragen ein:
• Wie weit kann der Eiweißgehalt abgesenkt werden, ohne Leistung zu verlieren?
• Auf welche Aminosäuren und weitere Inhaltsstoffe muss ich in der Rationsgestaltung achten?
• Welche Bedeutung haben Futteruntersuchungen? Welche Untersuchungen machen Sinn?
• Worauf muss ich bei der ÖPUL-Maßnahme „stark stickstoffreduzierte Fütterung“ achten?

Kursdauer: 3 Einheiten
Zielgruppe: Schweinemästerinnen und Schweinemäster
Kursbeitrag: 30,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
70,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Tierhaltung
Anrechnung: 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

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