Bei dieser Veranstaltung informieren wir Sie über die baulichen Voraussetzungen und hygienischen Anforderungen für Verarbeitungsräume in der Direktvermarktung. Themen wie die richtige Materialauswahl, Raumhöhen, Belichtung und Belüftung werden dabei erläutert. Außerdem werden die Grundlagen für Arbeitsräume laut Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft vorgestellt.
Inhalte:
• Grundlagen: Lebensmittelhygiene, Raum – und Bauordnung NÖ, Arbeitsstätten Verordnung Österreich
• Ausstattung der Räume: Raum-Beschaffenheit, Materialwahl
• Raumprogramm: Verarbeitungsraum, Hygieneschleuse, sonstige Räume
• Besondere Anforderungen: Fleischverarbeitung / Schlachtung, Geflügelschlachtung, Milchverarbeitung
• Besichtigung von Betrieben mit Verarbeitungsräumen im Umkreis von St. Pölten
| Kursdauer: | 6 Einheiten |
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| Zielgruppe: | Einsteiger:innen in die Direktvermarktung; aktive Direktvermarkter:innen, die neue Verarbeitungsräume planen |
| Kursbeitrag: |
80,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
217,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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| Fachbereich: | Direktvermarktung |
| Ort: | St. Pölten (Sankt Pölten) |
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| Beginn: | 23.02.2027, 09:00 Uhr |
| Ende: |
23.02.2027, 15:00 Uhr |
| Örtlichkeit: | Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten |
| Information: | Christine Haghofer, Tel 05 0259 26107, christine.haghofer@lk-noe.at |
| Kursnummer: | 3-0096499 |
| Trainer:in: | DI Stefanie Wagner |
| Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
| Telefon | 05 0259 26107 |
|---|---|
| christine.haghofer@lk-noe.at |