Pflanzen(schutz) rund um Haus & Hof

In diesem Kurs erfahren Sie, mit welchen biologischen Mitteln Sie Unkräuter, Schädlinge und Krankheiten in Ihrem Haus- und Gemüsegarten in Schach halten können und wie ein wichtiger Beitrag zur Pflanzenstärkung geleistet werden kann. Mögliche Maßnahmen zum Pflanzenschutz im bäuerlichen Obstgarten werden vorgestellt. In einer Praxiseinheit lernen Sie die App „Flora Inkognita“ kennen, mit welcher dann gleich vor Ort Pflanzen bestimmt werden. Zusätzlich gibt es Informationen rund um die Verlängerung des Ausweises.

Zur Info: Alle Besitzer:innen eines Pflanzenschutz-Sachkundeausweises müssen zur Verlängerung des Ausweises fünf Stunden an in NÖ anerkannter Weiterbildung absolvieren.

Da für diesen Kurs 5 Weiterbildungsstunden für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis anerkannt werden, wird die Weiterbildungsverpflichtung somit auf einmal erfüllt.

Kursdauer: 5 Einheiten
Zielgruppe:

Bäuerinnen und Bauern, die ihre gesamte Weiterbildungsverpflichtung von 5 Stunden für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis auf einmal erfüllen wollen, sowie alle Interessierten

Kursbeitrag: 30,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
80,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 23-27

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich. 
     
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote  wird im Online-Kursangebot hingewiesen. 
     
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter: Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich 
     
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:

  • Bewusstseinsbildung
    In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder“ werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit sowie speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch die Seminarbäuerinnen und Schule am Bauernhof gemeinsam mit dem LFI und der LK NÖ.
    Erlebnis Bauernhof - Erlebtes ist Erlerntes, das bleibt! - Erlebnisbauernhof-noe 
     
  • Fort- und Weiterbildung
    Einzelne Weiterbildungen für die Zielgruppe der Vortragenden und Pädagoginnen können aus der Maßnahme unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden?

Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Pflanzenbau
Mitzubringen: Wetterangepasste Kleidung für draußen, Pflanzenschutz-Sachkundeausweis (wenn vorhanden) und evtl. Smartphone
Anrechnung: 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung

1 verfügbarer Termin

Ort: Mistelbach
Beginn: 21.03.2026, 08:30 Uhr
Ende: 21.03.2026, 13:30 Uhr
Örtlichkeit: BBK Mistelbach, Karl-Katschthaler-Straße 1, 2130 Mistelbach
Information: Karin Bayer-Pichler,
weinbau.bayer@aon.at,
0664/73579736
Kursnummer: 3-0090941
Trainer:in: Eva-Maria Denk
Julia Muck-Arthaber
Veranstalter: LFI Niederösterreich
Mitveranstalter: Die Bäuerinnen im Bezirk Mistelbach
Landwirtschaftskammer Niederösterreich
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ANSPRECHPERSON

Karin Bayer-Pichler
E-Mail weinbau.bayer@aon.at

0664/73579736