Für Frauen, die aus nichtbäuerlichen Familien stammen oder sich beruflich vorerst anders orientiert haben, ist die neue Situation am Lebensort und Arbeitsplatz Bauernhof oft herausfordernd. Laut der letzten Bäuerinnenstudie (2016) werden Bauernhöfe fast doppelt so oft an einen Sohn übergeben wie an eine Tochter. Daher sind es überwiegend Frauen, die erst ihre Rolle in einem bestehenden Betrieb finden müssen.
Der Lehrgang „Von der Einsteigerin zur Insiderin“ wendet sich an junge und junggebliebene Frauen, die in bäuerliche Familienbetriebe einsteigen und soll dazu beitragen, sich mehr Wissen rund um das Leben und Arbeiten am Bauernhof anzueignen, sich dadurch sicherer zu fühlen und mitreden und mitentscheiden zu können.
Kursinhalte:
Der Lehrgang bietet ausschließlich Basiseinblicke in die einzelnen Fachbereiche und ersetzt keine landwirtschaftliche Facharbeiterausbildung.
Unverbindliche Voranmeldungen für den nächsten Lehrgang 2025/26 im Industrieviertel sind ab sofort möglich. Lehrgangsleiterin Sandra Bieder steht für Fragen unter 05 0259 26510 oder per E-Mail an sandra.bieder@lk-noe.at zur Verfügung. Detaillierte Informationen zu den Örtlichkeiten sowie Kosten werden bekannt gegeben, sobald diese zur Verfügung stehen.
Kursdauer: | 43 Einheiten |
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Zielgruppe: | Neueinsteigerinnen, potentielle Hofübernehmerinnen, Partnerinnen von (künftigen) Betriebsführer:innen |
Kursbeitrag: |
Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Unternehmensführung |
Ort: | |
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Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI. | |
Örtlichkeit: | VA-Ort noch offen, |
Information: | Sandra Bieder, Tel 05 0259 26510, sandra.bieder@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0090396 |
Trainer:in: | Ing. Mag. Alfred Kalkus Elisabeth Rennhofer Sandra Bieder DI Marianne Priplata-Hackl Dr. Katrin Zechner Lisa Digruber Mag. Christine Habertheuer |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | Die Bäuerinnen Niederösterreich |
Telefon | 05 0259 26510 |
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sandra.bieder@lk-noe.at |