In diesem Webinar erhalten Sie einen Einblick zum bäuerlichen Erbrecht. Sie erfahren mehr über die Bedeutung und Definition eines Erbhofes und wie bei Erbhöfen ein Übernahmspreis als Grundlage für Erbzahlungen an die weichenden Kinder ermittelt werden kann. Es werden die grundlegenden Methoden zur Ermittlung der Erbhoffähigkeit eines Betriebes unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Rahmenbedingungen in Niederösterreich erläutert. Besonderes Augenmerk liegt auf praxisnahen Berechnungsbeispielen. Zudem wird der Unterschied zwischen einer Erbhofbewertung im Rahmen einer geplanten Hofübergabe oder im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens aufgezeigt. Dabei wird das Beratungsprodukt der Landwirtschaftskammer Niederösterreich vorgestellt. Dieses soll Betrieben, die kurz vor einer Hofübernahme stehen, eine Orientierung geben, ob der Betrieb als Erbhof einzustufen ist und wie hoch in diesem Fall eine Pflichtteilszahlung an die weichenden Kinder sein könnte. Ziel ist es dabei, Sicherheit und Klarheit zu schaffen und den Übergabeprozess zu erleichtern.
Kursdauer: | 2 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
25,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
60,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Unternehmensführung |
Ort: | Online Seminarraum |
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Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI. | |
Örtlichkeit: | zu Hause am PC, 1 Online Seminarraum |
Information: | Markus Böhm, Tel 05 0259 25123, markus.boehm@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0091909 |
Trainer:in: | Ing. Mag. Alfred Kalkus Markus Böhm DI Wolfgang Weichselbraun |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | LK NÖ 5.1 Betriebswirtschaft |
Telefon | 05 0259 25123 |
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markus.boehm@lk-noe.at |