In der Land- und Forstwirtschaft spielen Maschinen eine zentrale Rolle – sowohl im Arbeitsalltag als auch in der betriebswirtschaftlichen Planung. Um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen, ist eine realistische Kalkulation der Maschinenkosten unerlässlich, auch beim Einsatz zur Nachbarschaftshilfe. Die ÖKL-Richtwerte bieten hier eine solide Grundlage zur Berechnung der Selbstkosten.
Gleichzeitig sind auf öffentlichen Straßen bei Fahrzeugen und Geräten verkehrsrechtliche Aspekte zu beachten, um sicher und legal unterwegs zu sein. Gerade überbetrieblich eingesetzte Maschinen sind öfter im höherrangigen Straßennetz unterwegs, daher ist die richtige Ausrüstung und Kennzeichnung wichtig.
Nicht zuletzt beeinflussen sowohl die Kostenkalkulation als auch die Nutzungsart einer Maschine die Möglichkeiten und Höhe einer Investitionsförderung. Wer in diesem Bereich gut informiert ist, kann kostenintensive Maschinen wirtschaftlich einsetzen. In diesem Webinar sollen die beschriebenen Aspekte näher betrachtet und in die Praxis umgelegt werden.
Kursdauer: | 2 Einheiten |
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Zielgruppe: | Land- und Forstwirt:innen mit erhöhtem (überbetrieblichen) Maschineneinsatz |
Kursbeitrag: |
25,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
60,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Unternehmensführung |
Ort: | Online Seminarraum |
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Beginn: | 26.11.2025, 19:00 Uhr |
Ende: |
26.11.2025, 21:00 Uhr |
Örtlichkeit: | zu Hause am PC, 1 Online Seminarraum |
Information: | Markus Böhm, Tel 05 0259 25123, markus.boehm@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0093021 |
Trainer:in: | Ing. Christoph Wolfesberger DI Gerald Biedermann Ing. Markus Böhm |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | LK NÖ 5.1 Betriebswirtschaft |
Ort: | Online Seminarraum |
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Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI. | |
Örtlichkeit: | zu Hause am PC, 1 Online Seminarraum |
Information: | Markus Böhm, Tel 05 0259 25123, markus.boehm@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0091911 |
Trainer:in: | Ing. Christoph Wolfesberger DI Gerald Biedermann Ing. Markus Böhm |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | LK NÖ 5.1 Betriebswirtschaft |
Telefon | 05 0259 25123 |
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markus.boehm@lk-noe.at |