In diesem Halbtagesseminar werden die Grenzen der Pauschalierungsverordnung aufgezeigt. Wann verlieren Betriebe die Vollpauschalierung? Besonders bei Tierhaltungsbetrieben könnte sich durch höhere Produktpreise und einzelbetrieblicher Entwicklungsschritte ein Handlungsbedarf ergeben. Wann besteht ein Handlungsbedarf? Welche alternativen Möglichkeiten gibt überhaupt? Was könnte zukünftig die passende Gewinnermittlung für meinen Betrieb sein? Lohnt sich der Einstieg in die Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer? Ist die SVS-Option für mich eine sinnvolle Möglichkeit, um SVS-Beiträge zu sparen? Es werden dabei auch die Aufzeichnungsverpflichtungen und der Wechsel innerhalb der Gewinnermittlungsarten erörtert.
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Zielgruppe: | Betriebe, die die Umsatzgrenzen der Pauschalierungsverordnung erreichen und somit eine Änderung der Gewinnermittlungsart erforderlich ist. Betriebe, die größere Investitionen planen und überlegen, ob die Regelbesteuerung in der Umsatzsteuer eine Option wäre. Als auch für Betriebe, bei denen aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen zur Sozialversicherungsoption ein Ausstieg aus dem pauschalen System der Beitragsberechnung interessant erscheint. |
Kursbeitrag: |
35,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
90,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Unternehmensführung |
Ort: | |
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Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI. | |
Örtlichkeit: | VA-Ort noch offen, |
Information: | Robert Höllerer, Tel 05 0259 25122, robert.hoellerer@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0091876 |
Trainer:in: | Ing. Robert Höllerer |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | LK NÖ 5.1 Betriebswirtschaft |
Telefon | 05 0259 25122 |
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robert.hoellerer@lk-noe.at |