Das Färben von Naturfasern, wie Wolle oder Baumwolle ist eine spannende Sache. Das zweitägige Seminar vermittelt von Sammeln und Bestimmen der geeigneten Färbepflanzen, bis zum Ansetzen und Auskochen des Färbeguts das gesamte Wissen um diese alte Technik und findet daher großteils im Freien statt. Neben dem absolut nachhaltigen Aspekt des Färbens mit der "Natur" ist es eine lustvolle Tätigkeit und kann sogar süchtig machen. Zum Schluss wird eine gemeinsame Ergebnisbeurteilung durchgeführt.
Die Farbpallette beinhaltet alle Farben außer Blau. Das Blaufärben ist um einiges komplizierter und muss in einem eigenen Kurs erlernt werden.
Kursdauer: | 16 Einheiten |
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Zielgruppe: | Naturvermittler:innen, Seminarbäuer:innen, Landwirt:innen mit UaB, Kräuterpädagog:innen, SaB |
Kursbeitrag: |
110,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
250,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Natur und Garten |
Mitzubringen: | Bequeme Arbeitskleidung, Outdoorbekleidung, Sammelutensilien, Gummihandschuhe, Schürzewenn vorhanden: Schafwolle, bzw. Experimentierstücke zum Färben. |
Anrechnung: | 8 Stunde(n) für Schule am Bauernhof |
Ort: | Schrems (Gmünd) |
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Beginn: | 05.07.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
06.07.2025, 17:00 Uhr |
Örtlichkeit: | Ehrenhöbarten 4, 3943 Schrems |
Information: | Irene Blasge, Tel 05 0259 26108, irene.blasge@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0087287 |
Trainer:in: | Petra Paszkiewicz |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Telefon | 05 0259 26108 |
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irene.blasge@lk-noe.at |