Bei der Nutzung unserer Gehölze vergessen wir vor allem den Wert des Laubes und Reisigs als Futter und als Mineralstofflieferant für unsere Nutztiere. Sie erhielten die Tierfruchtbarkeit. Auf Laubheu gezogene Haine nannte man einst „Luftwiesen“, da man über der Bodenvegetation in weiteren Etagen das Land produktiver nutzen konnte.
Das bei der Wald- und Landschaftspflege anfallende Reisig diente der „Knospenweide“, ebenso erfüllen Rinde, Feinreisig und Falllaub den Zweck als Tierfutter. Im Frühling nutzten die Leute die Blätter als Nahrung wie z.B. zur Sauerkrautbereitung, als Salat und Nahrungsstreckmittel. Waren die Blätter vollständig entfaltet, schneitelte man im Spätfrühjahr oder im Spätsommer das Laubwerk für den Wintervorrat als Viehnahrung.
Der praktische Nutzen unserer Bäume soll übersichtsmäßig in Theorie anhand vieler Beispiele dargestellt werden. Am Nachmittag fließen praktische Erfahrungen der Gehölzerziehung, der Schneitelarbeit, Erntezeitpunkt, Erntetechniken, Baumverjüngung und -erneuerung und vielfältiger Nutzen der Schneitelbäume ein. Auch die Bedeutung der Schneitelbäume für die Hangsicherung soll dargestellt werden.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Landwirt:innen, Naturvermittler:innen, UaB, SaB, Seminarbäuerinnen, Lehrer:innen, Almpädagog:innen, Kräuterpädagog:innen |
Kursbeitrag: |
55,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
110,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Natur und Garten |
Anrechnung: | 8 Stunde(n) für Schule am Bauernhof |
Ort: | Gaming (Scheibbs) |
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Beginn: | 02.09.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
02.09.2025, 17:00 Uhr |
Örtlichkeit: | Oberbauer- Fellner, Wiesergraben 20, 3264 Gaming |
Information: | Irene Blasge, Tel 05 0259 26108, irene.blasge@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0088306 |
Trainer:in: | DI Dr. Michael Machatschek |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Ort: | |
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Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI. | |
Örtlichkeit: | |
Information: | Irene Blasge, Tel 05 0259 26108, irene.blasge@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0078118 |
Trainer:in: | DI Dr. Michael Machatschek |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Telefon | 05 0259 26108 |
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irene.blasge@lk-noe.at |