Teilnehmer:innen gewinnen die persönliche, fachliche und organisatorische Kompetenz für die Durchführung von Naturvermittlungen oder Erlebniswanderungen. Sie lernen, die Eigenarten und Charakteristik von Landschaften zu erfassen und in Form von Erlebniswanderungen weiterzugeben. Eigenes bereits vorhandenes Wissen über spezifische Themen wird im Lehrgang aufgearbeitet und vertieft.
Im Rahmen des Lehrganges wechseln sich theoretische Einheiten und Exkursionen ab. Die Besonderheit des Lehrganges stellt die regionalspezifische Ausrichtung der Lehrinhalte dar.
Wesentliche Inhalte sind Erlebnispädagogik und Umweltdidaktik, Rechtliche Rahmenbedingungen, Naturkundliche Grundlagen, Naturräume und Schutzgebiete, Landschaftswahrnehmung, Mensch - Kultur - Landschaft. Durch die Qualifikation zum/zur Natur- und Landschaftsvermittler:in stehen bäuerlichen Familien neue Einkommenschancen in der Region offen. Durch Naturvermittlungen kann Einheimischen und Gästen die Eigenart und Vielfalt heimischer Landschaft näher gebracht werden.
Kursdauer: | 160 Einheiten |
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Zielgruppe: | Naturbegeisterte Kräuterpädagog:innen, UaB, Seminarbäuer:innen, SaB, Elementar- und Grundschulpädagog:innen, Waldpädagog:innen, Fremdenführer:innen |
Kursbeitrag: |
Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Natur und Garten |
Ort: | |
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Beginn: | 06.03.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
09.10.2025, 17:00 Uhr |
Örtlichkeit: | |
Information: | Irene Blasge, Tel 05 0259 26108, irene.blasge@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0089993 |
Trainer:in: | Ing. Georg Schramayr Michael Pfeifer Dr. Wolfgang Stock Martina Grabner Mag. Uwe Grinzinger Dr. Robert Schön Bernadette Pree |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
06.03.2025, 09:00 - 09:00 Uhr |
07.03.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
04.04.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
05.04.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
25.04.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
26.04.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
09.05.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
10.05.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
23.05.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
13.06.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
14.06.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
15.06.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
22.08.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
23.08.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
24.08.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
19.09.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
20.09.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
21.09.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
04.10.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
09.10.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
Telefon | 05 0259 26108 |
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irene.blasge@lk-noe.at |