Böse Blumen - gekommen um zu bleiben.
Veränderungen in der landwirtschaftlichen Praxis, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und der Klimawandel haben in den vergangenen Jahren zu einer explosionsartigen Ausbreitung invasiver Problemarten geführt, die nicht nur die Landwirtschaft sondern auch den Naturschutz vor große Herausforderungen stellen. So komplex die Gründe für die Ausbreitung dieser Pflanzen sind, so komplex sind auch die Managementanforderungen weshalb jetzt schon klar ist: So leicht werden wir die Neuankömmlinge nicht mehr los.
Biologie und Maßnahmen zur Eindämmung von Ambrosia, Stechapfel und Staudenknöterich werden besprochen und in der Praxis besichtigt.
Weiters erfahren Sie interessantes über die Notwendigkeit von Pflanzenschutzmitteln und deren Zulassung!
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Zielgruppe: | Pflanzenschutz-Sachkundeausweisinhaber:innen, welche eine Weiterbildung zur Verlängerung ihres Ausweises benötigen. |
Kursbeitrag: |
30,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
90,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Pflanzenbau |
Mitzubringen: | Pflanzenschutz-Sachkundeausweis mitnehmen! |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |
Ort: | Tulln an der Donau (Tulln) |
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Beginn: | 01.07.2025, 13:00 Uhr |
Ende: |
01.07.2025, 18:00 Uhr |
Örtlichkeit: | Universitäts- u. Forschungszentrum Tulln, Konrad Lorenz straße 24, 3430 Tulln an der Donau |
Information: | Michaela Wolfesberger, Tel 05 0259 26110, michaela.wolfesberger@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0090876 |
Trainer:in: | Dr. DDI Rea Maria Hall Dr. DI Johann Kohl |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Telefon | 05 0259 26110 |
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michaela.wolfesberger@lk-noe.at |