In diesem Kurs erfahren Sie, mit welchen biologischen Mitteln Sie Unkräuter, Schädlinge und Krankheiten in Ihrem Haus- und Gemüsegarten in Schach halten können und wie ein wichtiger Beitrag zur Pflanzenstärkung geleistet werden kann. Mögliche Maßnahmen zum Pflanzenschutz im bäuerlichen Obstgarten werden vorgestellt. In einer Praxiseinheit lernen Sie die App „Flora Inkognita“ kennen, mit welcher dann gleich vor Ort Pflanzen bestimmt werden. Mögliche Maßnahmen zum Pflanzenschutz im bäuerlichen Obstgarten werden vorgestellt. Zusätzlich gibt es Informationen rund um die Verlängerung des PSA, sowie Transport und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Abgerundet wird dieser Pflanzenschutz-Tag mit Informationen über neue und invasive Unkräuter, die vermehrt in unserer Gegend auftreten und auch problematisch sein können.
Zur Info: Alle Besitzer:innen eines Pflanzenschutz-Sachkundeausweises müssen zur Verlängerung des Ausweises fünf Stunden an in NÖ anerkannter Weiterbildung absolvieren.
Da für diesen Kurs 5 Weiterbildungsstunden für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis anerkannt werden, wird die Weiterbildungsverpflichtung somit auf einmal erfüllt.
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Zielgruppe: | Bäuerinnen und Bauern, die ihre gesamte Weiterbildungsverpflichtung von 5 Stunden für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis auf einmal erfüllen wollen, sowie alle Interessierten |
Kursbeitrag: |
30,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
90,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Pflanzenbau |
Mitzubringen: | Wetterangepasste Kleidung für draußen, Pflanzenschutz-Sachkundeausweis (wenn vorhanden) und evtl. Smartphone |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |
Ort: | Mistelbach |
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Beginn: | 21.03.2026, 08:00 Uhr |
Ende: |
21.03.2026, 13:00 Uhr |
Örtlichkeit: | BBK Mistelbach, Karl-Katschthaler-Straße 1, 2130 Mistelbach |
Information: | Karin Bayer-Pichler, weinbau.bayer@aon.at, 0664/73579736 |
Kursnummer: | 3-0090941 |
Trainer:in: | Eva-Maria Denk Julia Muck-Arthaber |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | Die Bäuerinnen im Bezirk Mistelbach Landwirtschaftskammer Niederösterreich |
weinbau.bayer@aon.at | |
0664/73579736 |