Bio-Legehennenhaltung für Klein- und Mobilställe

Sie möchten auf Ihrem Biobetrieb Hühner halten und Eier verkaufen, aber keinen Stall für tausende Hennen bauen?
Hier erfahren Sie, wie Legehennen auch im kleinen Umfang zu einem lohnenden Betriebszweig werden.
Bio-Geflügelberater:innen, Tierärzt:innen und praktizierende Biobauern und Biobäuerinnen geben fachliche Inputs und stehen Rede und Antwort zu den Themen Richtlinien, Haltung, Wirtschaftlichkeit, Vermarktung, Tierwohl, Tiergesundheit und Geflügelhygiene.
Abgerundet wird das Programm mit einer Exkursion am Nachmittag.
Kursdauer: 7 Einheiten
Zielgruppe: Einsteiger in die Bio-Legehennenhaltung mit Klein- und Mobilställen
Kursbeitrag: 60,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
180,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
55,00 € Teilnahmebeitrag BIO AUSTRIA Mitglied
Bildungsförderung LE 23-27

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich. 
     
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote  wird im Online-Kursangebot hingewiesen. 
     
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter: Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich 
     
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:

  • Bewusstseinsbildung
    In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder“ werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit sowie speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch die Seminarbäuerinnen und Schule am Bauernhof gemeinsam mit dem LFI und der LK NÖ.
    Erlebnis Bauernhof - Erlebtes ist Erlerntes, das bleibt! - Erlebnisbauernhof-noe 
     
  • Fort- und Weiterbildung
    Einzelne Weiterbildungen für die Zielgruppe der Vortragenden und Pädagoginnen können aus der Maßnahme unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden?

Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Biologische Wirtschaftsweise
Anrechnung: 2 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

2 verfügbare Termine

Ort: Waidhofen/Ybbs
Beginn: 10.04.2026, 09:00 Uhr
Ende: 10.04.2026, 17:00 Uhr
Örtlichkeit: Gasthaus Kerschbaumer, Unterzellerstraße 85, 3340 Waidhofen/Ybbs
Information: Agnes Scheucher,
Tel 0676/842214342,
agnes.scheucher@bio-austria.at
Kursnummer: 3-0092870
Trainer:in: DI Agnes Scheucher
Mag. Beate Schuller
Manuel Böhm
Reinhard Steinbichler
Veranstalter: LFI Niederösterreich
Mitveranstalter: BIO AUSTRIA NÖ und Wien
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Ort:
Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI.
Örtlichkeit: VA-Ort noch offen,
Information: Agnes Scheucher,
Tel 0676/842214342,
agnes.scheucher@bio-austria.at
Kursnummer: 3-0092869
Trainer:in: DI Agnes Scheucher
Mag. Beate Schuller
Manuel Böhm
Reinhard Steinbichler
Veranstalter: LFI Niederösterreich
Mitveranstalter: BIO AUSTRIA NÖ und Wien
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ANSPRECHPERSON

Agnes Scheucher
Telefon 0676/842214342
E-Mail agnes.scheucher@bio-austria.at