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Alternativen zur Pauschalierung - ein Vorteil für meinen Betrieb?

Ein Vorteil für meinen Betrieb?

In einem Halbtagesseminar werden die Änderungen zur Pauschalierungsverordnung, zur Buchhaltungspflicht und zur SVS-Option besprochen. Mit den Schwerpunkten Vollpauschalierung, Teilpauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie einem möglichen Wegfall der Buchhaltungsverpflichtung. Es werden sowohl die Grundlagen, Aufzeichnungsverpflichtungen und der Wechsel innerhalb der vier Gewinnermittlungsarten erörtert. Dabei geht es um Grenzen, Einkommensermittlung, Aufzeichnungsverpflichtung und Basisinformationen zur SVS-Option. Damit soll eine Entscheidungsgrundlage zur passenden Gewinnermittlung, zum Einstieg in die SVS-Option oder auch in die Regelbesteuerung dargelegt werden.

Kursdauer: 5 Einheiten
Zielgruppe: Betriebe, bei denen aufgrund der Änderungen bei der Buchhaltungspflicht und der Pauschalierungsverordnung eine Änderung der Gewinnermittlung zulässig ist. Als auch für Betriebe, bei denen aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen zur Sozialversicherungso
Kursbeitrag: 25,00 € Teilnehmerbeitrag pro Betrieb gefördert
50,00 € Teilnehmerbeitrag pro Person ungefördert
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Unternehmensführung

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