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Zertifikatslehrgang Tiergestützte Intervention am Bauernhof

Interessentenliste

Der nächste Lehrgang startet im April 2025. Das Detailprogramm ist derzeit in Ausarbeitung. Bei Interesse, tragen Sie sich bitte auf der Interessentenliste ein (auf "Jetzt vormerken" klicken). Sie erhalten dann per E-Mail unverbindlich die Kurseinladung zugesandt.

Die Tiergestützte Intervention (TGI) dient als Überbegriff und teilt sich in die Tiergestützte Aktivität (TGA), Tiergestützte Pädagogik (TGP), Tiergestützte Soziale Arbeit (TGS) und Tiergestützte Therapie (TGT). Während bei der TGA der Fokus auf niederschwelligen Angeboten wie zB Freizeiterlebnissen mit Tieren für Zielgruppen wie Kinder, Jugendliche, Familien oder Senior:innen liegt, finden die TGP, TGS und TGT im Einzel- oder Gruppensetting statt und fördern die körperliche, emotionale und psychische Entwicklung von Menschen. Für die TGA ist kein Grundberuf erforderlich, bei der TGP, TGS und TGT ist ein Grundberuf aus dem pädagogischen, sozialen oder therapeutischen Bereich notwendig.

Der Zertifikatslehrgang „Tiergestützte Intervention am Bauernhof“ qualifiziert Bäuerinnen und Bauern in erster Linie zur Umsetzung von Angeboten der Tiergestützten Aktivität auf ihren Höfen. Für die Teilnahme am Lehrgang ist daher kein Grundberuf erforderlich. Bäuerinnen und Bauern, die zusätzlich über Grundberufe verfügen, werden durch diesen Zertifikatslehrgang befähigt, eigenständig Maßnahmen in den Bereichen TGP, TGS und TGT (je nach Grundberuf) zu entwickeln und umzusetzen.

Ausgangs- und Bezugspunkt des Zertifikatslehrgangs bildet der Bauernhof als einmalige Umgebung für TGI-Maßnahmen. Die komplexe Struktur eines Hofes mit ihrer Vielfalt an natürlichen Wechselwirkungen, Beziehungen und Kreisläufen nimmt Einfluss auf Ablauf und Effekt von tiergestützten Maßnahmen und eröffnet eine vielfältige Erfahrungswelt, die bewusst in die Entwicklung von TGI-Maßnahmen eingebunden werden kann.

Nähere Informationen zum Lehrgang erhalten Sie bei einer kostenlosen Online-Informationsveranstaltung am 16.1.2025. Information und Anmeldung zu dieser Veranstaltung unter: https://noe.lfi.at/onlineseminar-informationsveranstaltung-zum-zertifikatslehrgang-tiergest%C3%BCtzte-intervention-am-bauernhof+2500+2653126+++2833241

Kursdauer: 204 Einheiten
Zielgruppe:

Bäuerinnen und Bauern mit und ohne Grundberuf aus dem Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich., die Angebote der TGI auf Ihren Höfen umsetzen möchten.

Kursbeitrag: Teilnahmebeitrag gefördert
Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 23-27 Poolprojekte

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27 Poolprojekte

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können bei Bundesländer-übergreifenden Maßnahmen (Poolprojekte) folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich. 
     
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote  wird im Online-Kursangebot hingewiesen. 
     
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter: Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich 
     
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Dienstleistungen
Mitzubringen: Für die Teilnahme am Lehrgang müssen bestimmte Eingangsvoraussetzungen erfüllt sein (zB Besuch einer Informationsveranstaltung zum Lehrgang).

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