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Urlaub am Bauernhof: Rechtliches Wissen, das Sicherheit gib

Was muss bei Urlaub am Bauernhof aus gewerberechtlicher Sicht beachtet werden? Darf ich Dienstleistungen dazu anbieten? Darf ich Speisen und Getränke verabreichen? Welche Räumlichkeiten dürfen für Urlaub am Bauernhof genutzt werden? Wer haftet, wenn etwas passiert?

Kursdauer: 2 Einheiten
Zielgruppe: Landwirt:innen, die sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Privatzimmervermietung (Urlaub am Baunerhof) und insbesondere über die Abgrenzung zur gewerblichen Beherbergung informieren wollen
Kursbeitrag: 25,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
70,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 23-27

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich. 
     
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote  wird im Online-Kursangebot hingewiesen. 
     
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter: Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich 
     
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:

  • Bewusstseinsbildung
    In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder“ werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit sowie speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch die Seminarbäuerinnen und Schule am Bauernhof gemeinsam mit dem LFI und der LK NÖ.
    Erlebnis Bauernhof - Erlebtes ist Erlerntes, das bleibt! - Erlebnisbauernhof-noe 
     
  • Fort- und Weiterbildung
    Einzelne Weiterbildungen für die Zielgruppe der Vortragenden und Pädagoginnen können aus der Maßnahme unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden?

Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Dienstleistungen, Unternehmensführung

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Kurs ohne Datum

Ort:
Für diese Veranstaltung gibt es derzeit keinen konkreten Termin. Wir sind dabei, diese Veranstaltung zu planen oder - falls möglich - bei Interesse einer ganzen Gruppe und örtlichen Möglichkeiten zu organisieren. Bitte erkundigen Sie sich beim LFI.
Örtlichkeit: VA-Ort noch offen,
Information: Birgit Kopp,
Tel 05 0259 27202,
birgit.kopp@lk-noe.at
Kursnummer: 3-0096949
Trainer:in: Mag. Birgit Kopp
Veranstalter: LFI Niederösterreich
Mitveranstalter: LK NÖ 7.0 Recht, Steuer, Soziales
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ANSPRECHPERSON

Birgit Kopp
Telefon 05 0259 27202
E-Mail birgit.kopp@lk-noe.at

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