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Webinar: Notbremse gegen das Artensterben - was kann die Landwirtschaft gegen den Biodiversitätsverlust tun?

Nicht nur Fachleute sondern auch die interessierte Öffentlichkeit verfolgen die Veränderung der heimischen Tierwelt mit Sorge. Deren Anzahl und Artenvielfalt nimmt stetig ab – man spricht sogar von einem globalen Massensterben welches hauptsächlich der Landwirtschaft angekreidet wird.
Bei diesem Webinar beschäftigen wir uns speziell mit der Insekten– und Vogelwelt. Wie haben sich die Populationen in den letzten 30 Jahren verändert? Was sind die Ursachen dafür und welche Auswirkungen hat das auf uns? Vor allem aber wollen wir erfahren, ob die Landwirtschaft wirklich maßgeblich am Verlust der Artenvielfalt beteiligt ist und welche Maßnahmen sinnvoll und wichtig sind um die Insekten- und Vogelwelt zu unterstützen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Effektivität der verschiedenen ÖPUL-Maßnahmen sowohl im Grünland als auch im Ackerbau.
Kursdauer: 3 Einheiten
Zielgruppe: Ackerbau- und Grünlandbetriebe
Kursbeitrag: 20,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
80,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
15,00 € Teilnahmebeitrag BIO AUSTRIA Mitglied
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Biologische Wirtschaftsweise
Mitzubringen: stabile Internetverbindung
Anrechnung: 2 Stunde(n) für ÖPUL23-UBB oder BIO-BIODIVERSITÄT

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