Böse Blumen – gekommen, um zu bleiben
Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, neue gesetzliche Rahmenbedingungen sowie die Auswirkungen des Klimawandels haben in den vergangenen Jahren die Ausbreitung invasiver Problemarten deutlich begünstigt. Diese Pflanzen stellen sowohl die Landwirtschaft als auch den Naturschutz vor große Herausforderungen. So vielfältig die Ursachen ihrer Ausbreitung sind, so komplex sind auch die Anforderungen an ein wirksames Management. Bereits heute ist absehbar: Viele dieser Neuankömmlinge werden dauerhaft Bestandteil unserer Kulturlandschaft bleiben.
Im Vortrag werden die Biologie sowie geeignete Maßnahmen zur Eindämmung ausgewählter invasiver und zunehmend problematischer Unkräuter vorgestellt. Im Fokus stehen dabei der Staudenknöterich, die Samtpappel und der Stechapfel. Anhand dieser Arten werden Ausbreitungsstrategien, Schadpotenziale und praxisnahe Bekämpfungsmöglichkeiten erläutert.
| Kursdauer: | 3 Einheiten |
|---|---|
| Kursbeitrag: |
15,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
40,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
|
| Fachbereich: | Pflanzenbau |
| Mitzubringen: | Bei Interesse können im Anschluss befallene Flächen und Kulturen besichtigt werden. Bitte geeignete Kleidung und festes Schuhwerk mitbringen. |
| Anrechnung: | 3 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |