Komposttee - Grundlagen, Herstellung und Wirkweise
Vielleicht haben Sie schon einmal von Komposttee gehört? Bei der Komposttee-Herstellung werden die Mikroorganismen des Kompostes in großer Zahl vermehrt um sie anschließend auf Kulturen oder den Boden auszubringen. Dadurch wird das Bodenleben bereichert, belebt und aktiviert, Kulturpflanzen werden in ihrer Widerstandskraft gestärkt. Im Kurs werden die wichtigsten Grundlagen, Qualitätsmerkmale und aktuelle Forschungsergebnisse präsentiert. Bei einer Betriebsbesichtigung erhalten wir zudem einen Einblick in die praktischen Anwendungsgebiete von Komposttee und erfahren, wie Komposttee selbst hergestellt werden kann. Die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Komposttee in der Landwirtschaft werden in diesem Seminar aufgezeigt.
Kursdauer:
5 Einheiten
Zielgruppe:
Bio-Betriebe, Ackerbaubetriebe, Betriebe mit Spezial-, Dauer- oder Obstkulturen
Kursbeitrag:
€ 35,00 pro Person (gefördert)
€ 65,00 pro Person (ungefördert)
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.