Staudenknöterich, Samtpappel und Stechapfel breiten sich zunehmend aus und stellen Landwirtschaft, Gemeinden und Naturschutz vor große Herausforderungen. Klimawandel, geänderte Bewirtschaftungsformen und neue rechtliche Rahmenbedingungen begünstigen ihre Ausbreitung. Doch wie lassen sich diese Problemarten frühzeitig erkennen und wirksam eindämmen?
Der Vortrag von Dr. DDI Rea Maria Hall, Senior Scientist an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) und Expertin für invasive Pflanzenarten, Pflanzenbau und Unkrautmanagement, vermittelt praxisnahes Wissen zur Biologie, Ausbreitung und Bekämpfung invasiver Unkräuter. Anhand konkreter Beispiele werden Schadpotenziale aufgezeigt und Maßnahmen für ein erfolgreiches Management erläutert. Sie erhalten wertvolle Informationen für die Praxis und erfahren, worauf bei der Kontrolle und Eindämmung besonders zu achten ist.
| Kursdauer: | 3 Einheiten |
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| Kursbeitrag: |
20,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
50,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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| Fachbereich: | Pflanzenbau |
| Mitzubringen: | Bei Interesse können im Anschluss befallene Flächen und Kulturen besichtigt werden. Bitte geeignete Kleidung und festes Schuhwerk mitbringen. |
| Anrechnung: | 3 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |
| Ort: | St. Pölten (Sankt Pölten) |
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| Beginn: | 19.08.2026, 14:00 Uhr |
| Ende: |
19.08.2026, 17:00 Uhr |
| Örtlichkeit: | Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten |
| Information: | Michaela Wolfesberger, Tel 05 0259 26110, michaela.wolfesberger@lk-noe.at |
| Kursnummer: | 3-0095996 |
| Trainer:in: | Dr. DDI Rea Maria Hall |
| Veranstalter: | Landwirtschaftskammer Niederösterreich |
| Mitveranstalter: | LFI Niederösterreich |
| Telefon | 05 0259 26110 |
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| michaela.wolfesberger@lk-noe.at |