Die Produktionsformen Mutterkuhhaltung, Kalbinnen- und Ochsenmast stehen im Spannungsfeld der geänderten Rahmenbedingungen. Der ökonomische Druck fordert detaillierte Analysen, um Schwächen zu erkennen und diesen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Die Fachinformationskreise bieten den Teilnehmern einerseits die Möglichkeit der fachlichen Weiterbildung und anderseits die des Erfahrungsaustausches mit Berufskollegen zu pflegen.
Programm:
- Eröffnung und Begrüßung
- Besichtigung Schlachthof Berger und Rinderklassifizierung in der Praxis
Ing. Manfred Roitner und Ing. Franz Sterkl, STN
- Rinderklassifizierung in der Theorie
Ing. Manfred Roitner, STN
- Aktuelles aus der BBK St. Pölten
DI Carina Karnholz, BBK St. Pölten
- Allfälliges
Kursdauer: | 3 Einheiten |
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Zielgruppe: | Mutterkuhhalter:innen |
Kursbeitrag: |
10,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
20,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Tierhaltung |
Anrechnung: | 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung |
Ort: | Rotheau a. d. Traisen |
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Beginn: | 25.02.2025, 09:30 Uhr |
Ende: |
25.02.2025, 12:30 Uhr |
Örtlichkeit: | Schlacht- u. Zerlegebetrieb Berger, Betriebsgebiet 17, 3153 Rotheau a. d. Traisen |
Information: | Christina Hell, Tel 05 0259 23206, christina.hell@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0090121 |
Trainer:in: | Ing. Manfred Roitner Ing. Franz Sterkl |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | LK NÖ 3.2 Nutztierhaltung und Weidewirtschaft |
Telefon | 05 0259 23206 |
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christina.hell@lk-noe.at |