Der Arbeitskreis Lämmerproduktion ist ein erfolgreiches Weiterbildungs- und Beratungsprogramm. Ziel ist es die Mitglieder in ihrer Produktion zu unterstützen und deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Schwerpunkt bilden die intensive fachliche Weiterbildung und der Erfahrungsaustausch zwischen den LandwirtInnen. Die Betriebe erhalten am Ende jedes Produktionsjahres eine individuelle Auswertung der biologischen und wirtschaftlichen Kennwerte ihres Betriebes. Anhand dieser Daten können Schwachstellen in der Produktion erkannt und gezielt verbessert werden. Ebenso bietet sich die Möglichkeit die Entwicklung des Betriebes über die Mitgliedsjahre zu analysieren und den eigenen Betrieb mit den österreichweiten Ergebnissen in Relation zu stellen.
Kursdauer: | 10 Einheiten |
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Zielgruppe: | LämmererzeugerInnen Voraussetzung: Bewirtschaftung eines Lämmerproduktionsbetriebes |
Kursbeitrag: |
50,00 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr gefördert
230,00 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Tierhaltung |
Mitzubringen: | Betriebsdaten und Internetzugang |