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Zertifikatslehrgang Tiergestützte Intervention am Bauernhof

Dieser Zertifikatslehrgang richtet sich an Bäuerinnen und Bauern mit und ohne Grundberuf aus dem Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich und qualifiziert die TeilnehmerInnen zur Umsetzung von Angeboten im Bereich der Tiergestützten Intervention auf ihren Höfen.

Unter „Tiergestützter Intervention am Bauernhof“ versteht man den Einsatz dafür trainierter landwirtschaftlicher Nutztiere mit dem Ziel, das Wohlbefinden von Menschen zu fördern oder, sofern die Bäuerin/der Bauer einen einschlägigen Grundberuf hat, konkrete Verbesserungen bei bestimmten Zielgruppen (zB behinderte, psychisch kranke oder alte Menschen) herbeizuführen. Der Bauernhof als einmalige Umgebung eröffnet dabei eine vielfältige Erfahrungswelt, die bewusst in die Entwicklung der TGI-Maßnahmen eingebunden werden kann.

Eine Online-Informationsveranstaltung zum Lehrgang hat am 2.2.2023 statt gefunden. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und kann beim LFI NÖ kostenlos angefordert werden unter E. christine.haghofer@lk-noe.at. Bitte Ihre Kontaktdaten inkl. Adresse, Betriebsnummer, Geburtsdatum und E-Mail Adresse angeben.

Bei der Informationsveranstaltung erfahren Sie - neben einer allgemeinen Einführung in die Themen "Green Care" und „Tiergestützte Intervention am Bauernhof“- alles über die Voraussetzungen und die genauen Inhalte des Zertifikatslehrganges.

Kursdauer: 204 Einheiten
Zielgruppe:

Bäuerinnen und Bauern mit und ohne Grundberuf aus dem Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich, die Angebote der TGI auf Ihren Höfen umsetzen möchten.

Kursbeitrag: € 1250,00 Teilnehmerbeitrag gefördert
€ 5500,00 Teilnehmerbeitrag ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters

Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.

Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.

Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.

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Fachbereich: Dienstleistungen
Mitzubringen:

Für die Teilnahme am Lehrgang müssen bestimmte Eingangsvoraussetzungen erfüllt sein (zB Besuch einer Informationsveranstaltung zum Lehrgang).

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