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Webinar: Syntropische Landwirtschaft

©  Bio Austria

Die Syntropische Landwirtschaft ist ein innovatives Anbausystem, welches die Natur als Vorbild hat. Anders als der Name vermuten lässt, ist die syntropische Landwirtschaft, entwickelt vom Schweizer Pionier Ernst Götsch, auch im gemäßigten mitteleuropäischen Klima anwendbar. Prinzipien sind dabei u.a. die Maximierung der Photosynthese, der Anbau gemäß einer natürlichen Sukzession/Pflanzenabfolge, bedeckter Boden und dichte Bepflanzung, der periodische Rückschnitt oder die gezielte Nutzung der Lebenszyklen von Pflanzen.

Im Webinar werden die Grundlagen, Prinzipien und Kernelemente der syntropischen Landwirtschaft vorgestellt und durch verschiedene Beispiele ergänzt. Im zweiten Teil des Webinars berichten zwei Pionierbetriebe (Hof Lebensberg, Gut und Bösel) über ihre Konzepte und Erfahrungen bei der Umsetzung syntropischer Landwirtschaft und syntropischer Agroforstsysteme.

1. Webinar-Teil - Dienstag 10.1.2023 - 19:00 bis 21:00 - Einführung und Grundlagen Syntropische Landwirtschaft (Uzzy Arztmannn)

2. Webinar-Teil - Donnerstag 12.1.2023 - 19:00 bis 21:00 - Beispiele syntropischer Landwirtschaft im deutschprachigen Raum (Janine Raabe, Renke de Vries)

Kursdauer: 4 Einheiten
Kursbeitrag: € 30,00 Teilnehmerbeitrag gefördert
€ 60,00 Teilnehmerbeitrag ungefördert
€ 25,00 Teilnehmerbeitrag BIO AUSTRIA Mitglied NÖ & Wien
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters

Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.

Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.

Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.

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Fachbereich: Biologische Wirtschaftsweise
Mitzubringen: gute Internetverbindung und PC bzw. Smartphone

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