Im Kurs wird intensiv und praxisnah auf Voraussetzungen eingegangen, die für einen erfolgreichen Start in die biologische Frischpilzproduktion nötig sind bzw. um ein neues/weiteres betriebliches Standbein integrieren zu können. Es werden unterschiedliche Produktionsmöglichkeiten vorgestellt – von Low Budget bis zu Hightech. Dies verschafft Ihnen einen ersten, guten Überblick der Investitionen, Hygienemaßnahmen und Vermarktungsoptionen. Anhand von Fallbeispielen (Umbau alter Ställe, Neubau von Räumen, etc.) wird das gelernte vertieft. Die diversen Materialien (Sägespäne, Holz, Stroh, Strohpellets, etc) und deren Verarbeitung sowie die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Substrate zur Herstellung von Pilzkulturbeutel werden besprochen.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Landwirtschaftliche Betriebe |
Kursbeitrag: |
70,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
200,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert 65,00 € Teilnahmebeitrag BIO AUSTRIA Mitglied Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Biologische Wirtschaftsweise |
Ort: | Großschönau (Gmünd) |
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Beginn: | 17.09.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
17.09.2025, 17:00 Uhr |
Örtlichkeit: | SONNENWELT Grossschönau, Sonnenplatz 1, 3922 Großschönau |
Information: | Roland Teufl, Tel 0043 676/842214-345, roland.teufl@bio-austria.at, Information: BIO AUSTRIA NÖ & Wien unter www.bio-austria.at/kurse-noe oder 02742/90833 |
Kursnummer: | 3-0088277 |
Trainer:in: | Magdalena Wurth Moritz Wildenauer |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | BIO AUSTRIA NÖ und Wien |
Telefon | 0043 676/842214-345 |
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roland.teufl@bio-austria.at | |
Information: BIO AUSTRIA NÖ & Wien unter www.bio-austria.at/kurse-noe oder 02742/90833 |