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Pflanzenkohle - Herstellung, Eigenschaften, Verwendung

in der Landwirtschaft

Anhand der Terra Preta wird aufgezeigt, welche Rolle Pflanzenkohle für einen fruchtbaren Boden spielen kann. Dabei geht es um die Ausarbeitung von Empfehlungen, wie Pflanzenkohle im eigenen Betrieb eingesetzt werden kann und welche Wirkungen kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten sind. Neben der Erkennung der Qualität und der Bewertung der Kohle sollen die Kursteilnehmenden nach diesem Seminar auch selbst Kohle herstellen können. Es werden die derzeit gängigen und bekannten Verfahren gezeigt und im praktischen Teil wird selbst mit einfachsten Mitteln hochwertige Pflanzenkohle hergestellt.

Kursdauer: 8 Einheiten
Zielgruppe: Bio-Betriebe, Acker- und Grünlandbetriebe
Kursbeitrag: 80,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
200,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
75,00 € Teilnahmebeitrag BIO AUSTRIA Mitglied
Bildungsförderung LE 23-27

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich. 
     
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote  wird im Online-Kursangebot hingewiesen. 
     
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter: Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich 
     
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:

  • Bewusstseinsbildung
    In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder“ werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit sowie speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch die Seminarbäuerinnen und Schule am Bauernhof gemeinsam mit dem LFI und der LK NÖ.
    Erlebnis Bauernhof - Erlebtes ist Erlerntes, das bleibt! - Erlebnisbauernhof-noe 
     
  • Fort- und Weiterbildung
    Einzelne Weiterbildungen für die Zielgruppe der Vortragenden und Pädagoginnen können aus der Maßnahme unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden?

Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Biologische Wirtschaftsweise

1 verfügbarer Termin

25.02.2027, 09:00 Uhr
35 freie Plätze
Maria Anzbach

Ort: Maria Anzbach (Sankt Pölten-Land)
Beginn: 25.02.2027, 09:00 Uhr
Ende: 25.02.2027, 17:00 Uhr
Örtlichkeit: 3er-Hof, Hof 3, 3034 Maria Anzbach
Information: Roland Teufl,
Tel 0043 676/842214-345,
roland.teufl@bio-austria.at
Kursnummer: 3-0097355
Trainer:in: DI Gerald Dunst
Veranstalter: LFI Niederösterreich
Mitveranstalter: BIO AUSTRIA NÖ und Wien
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ANSPRECHPERSON

Roland Teufl
Telefon 0043 676/842214-345
E-Mail roland.teufl@bio-austria.at

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Ort: Maria Anzbach (Sankt Pölten-Land)
Beginn: 25.02.2027, 09:00 Uhr
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Information: Roland Teufl,
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