Mit der Verschärfung der Klimakrise kommt auch die Landwirtschaft zunehmend unter Druck. Einerseits soll sie ihren Beitrag zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen leisten, andererseits binden land- und forstwirtschaftliche Flächen überschüssigen Kohlenstoff. Wie sind jetzt aber die Aussagen zu Methan aus der Rinderhaltung zu bewerten? Welche Wirkungen haben sie auf das Klima? Was sind Lösungsansätze? Sollen wir Wiederkäuer aus purer Verzweiflung zum Zweck des Klimaschutzes töten? Nein, denn Rinder und Klimaschutz sind kein Widerspruch, beweist der Gastreferent Thomas Guggenberger von der Forschungsanstalt Raumberg-Gumpenstein.
Kursdauer: | 2 Einheiten |
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Zielgruppe: | Bio-Rinderhalter:innen |
Kursbeitrag: |
25,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
70,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert 20,00 € Teilnahmebeitrag BIO AUSTRIA Mitglied Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Biologische Wirtschaftsweise |
Anrechnung: | 2 Stunde(n) für ÖPUL23-UBB oder BIO-BIODIVERSITÄT |
Ort: | Online Seminarraum |
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Beginn: | 18.03.2025, 19:00 Uhr |
Ende: |
18.03.2025, 21:00 Uhr |
Örtlichkeit: | zu Hause am PC, Online Seminarraum |
Information: | Nicholas Fürschuss, Tel 0676/842214344, nicholas.fuerschuss@bio-austria.at, BIO AUSTRIA NÖ & Wien unter www.bio-austria.at/kurse-noe oder 02742/90833 |
Kursnummer: | 3-0088064 |
Trainer:in: | Dr. Thomas Guggenberger |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Mitveranstalter: | BIO AUSTRIA NÖ und Wien HBLFA Raumberg-Gumpenstein Landwirtschaft |
Telefon | 0676/842214344 |
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nicholas.fuerschuss@bio-austria.at | |
BIO AUSTRIA NÖ & Wien unter www.bio-austria.at/kurse-noe oder 02742/90833 |